Ziele zusammen erreichen
Viele Einrichtungen im Landkreis Starnberg haben wertvolle Ideen und Projekte, von denen die Gemeinschaft profitiert. Für die Umsetzung fehlen leider oft finanzielle Mittel. Hier möchte die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg unterstützen und mit Fördermitteln eine Möglichkeit bieten, diese Vorhaben zu realisieren.

Was wir fördern
Wir fördern Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen und Initiativen aus den Bereichen:
- Bildung
- Integration
- Soziales
- Senioren, Kinder und Jugend
- Kultur
- Sport
Dabei ist der Stiftungszweck weit definiert, so dass möglichst viele Projekte gefördert werden können. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte außerhalb des Landkreises Starnberg, Personalkosten und laufende Kosten, die Förderung von Einzelpersonen (Ausnahmefälle möglich), politischen Gruppierungen und kommerziellen Veranstaltungen sowie Fundraising-Aktivitäten.
Unsere Fördermittel stammen aus den Kapitalerträgen des Stiftungsvermögens und aus Spenden. Somit dient die Bürgerstiftung auch künftigen Generationen, denn das Stiftungsvermögen bleibt unangetastet und auf Dauer bestehen.
Wichtige Downloads
Förderrichtlinien
(PDF-Download)

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Wie Förderung
beantragt wird
Zweimal im Jahr können Förderanträge bei der Bürgerstiftung Landkreis Starnberg eingereicht werden. Die jeweiligen Abgabefristen werden auf unserer Homepage und in der Presse öffentlich bekannt gegeben.
Für die Beantragung einer Förderung durch die Bürgerstiftung füllen Sie bitte unser Antragsformular aus. Sobald das Formular eingegangen ist, können wir Ihren Antrag bei der Ausschüttung der Fördermittel berücksichtigen.
FörderAntrag
Sie haben Fragen zur Antragsstellung?
Gerne stehen wir Ihnen per E-Mail an info@buergerstiftung-starnberg.de oder telefonisch unter 08152 371 131 zur Verfügung.
Wie die Fördermittel ausgeschüttet werden
Die Projektförderung erfolgt auf Basis von Projektanträgen, die innerhalb einer von der Bürgerstiftung öffentlich bekannt gemachten Frist beim Stiftungsvorstand eingegangen sind.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Stiftungsvorstand in Zusammenarbeit mit dem Stiftungskuratorium.